Frauenberatungsstelle 
       MK

          
               Lüdenscheid und Hemer

Häusliche Gewalt


 


Häusliche Gewalt bezieht sich auf

 

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  • Personen, die in einer familiären, ehelichen  oder partnerschaftlichen Beziehung leben oder lebten
  • und gegen die psychische, physische oder sexualisierte Gewalt ausgeübt oder angedroht wird.
  • weibliche Personen  und Kinder sind hier in der Regel die Betroffenen.

 

Formen Häuslicher Gewalt


Physische Gewalt = alle Formen von Gewalt, die körperliche Verletzungen verursachen können: Stoßen, Packen, Schütteln, Ohrfeigen, Fußtritte, Faustschläge, Würgen, mit Gegenständen oder Waffen bedrohen oder verletzen

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Psychische Gewalt = Verletzung der seelischen Gesundheit: Gewalt gegen Gegenstände, verbale Gewalt, Schuldzuweisungen, Erniedrigungen, Belästigung, krankhafte Eifersucht, KontrolleEinsperren, Drohungen (Kinder entführen, Selbstmord androhen).  

Sexualisierte Gewalt = alle sexuellen Handlungen, zu denen Personen gegen ihren Willen direkt oder indirekt gezwungen werden: sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, Zwang zur Prostitution                    

Ökonomische Gewalt = PartnerIn in finanzieller Abhängigkeit halten, Berufstätigkeit oder Ausbildung verhindern, Geld willkürlich zuteilen oder vorenthalten, alleinige Verfügungsgewalt über die finanziellen Mittel               

 

 §  Das  Gewaltschutzgesetz  §


 

Seit 2002 ist das Gewaltschutzgesetz in Kraft.

Die Polizei hat, wenn sie zu einem Einsatz wegen Häuslicher Gewalt gerufen wird, die Möglichkeit Gewaltausübende für bis zu 10 Tage aus der Wohnung zu verweisen. Der Gewaltausübende muss den Schlüssel abgeben und darf die Wohnung - zunächst für diesen Zeitraum - nicht mehr betreten. 

In dieser Zeitspanne kann die Geschädigte eine unterstützende Beratungsstelle aufsuchen und beim Amtsgericht folgende  Anträge nach dem  Gewaltschutzgesetz stellen: 

  • Wohnungsüberlassung zur alleinigen Nutzung für Gewaltbetroffene und Kinder  
  • Näherungsverbot, Verbot der Kontaktaufnahme usw. (Schutzanordnungen) 

Diese Anträge können - auch, ohne dass ein Polizeieinsatz stattgefunden hat - bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Familien Gerichts oder über einen Familienfachanwalt/Anwältin gestellt werden. 

 

 

Kinder und Häusliche Gewalt

Kinder werden entweder Zeuge oder sind selbst direkte Betroffene von Häuslicher Gewalt: 

Egal, ob sie die Gewalt direkt oder indirekt erleben: Sie sind immer Mitbetroffene!

Häusliche Gewalt wird von Kindern auf jeder Sinnesebene wahrgenommen und die psychischen Folgen sind für ihr weiteres Leben oft massiv. 



 Wer schlägt, der geht!