Frauenberatungsstelle 
       MK

          
               Lüdenscheid und Hemer

Häusliche Gewalt


 


Häusliche Gewalt bezieht sich auf

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  • Personen, die in einer familiären, ehelichen  oder partnerschaftlichen Beziehung leben oder lebten
  • und gegen die psychische, physische oder sexualisierte Gewalt ausgeübt oder angedroht wird.

       Frauen und Kinder sind hier in der Regel die Betroffenen.

 

Formen Häuslicher Gewalt


Physische Gewalt = alle Formen von Gewalt, die körperliche Verletzungen verursachen können: Stoßen, Packen, Schütteln, Ohrfeigen, Fußtritte, Faustschläge, Würgen, mit Gegenständen oder Waffen drohen oder verletzen

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Psychische Gewalt = Verletzung der seelischen Gesundheit: Gewalt gegen Gegenstände, verbale Gewalt, Schuldzuweisungen, Erniedrigungen, Belästigung, krankhafte Eifersucht, KontrolleEinsperren, Drohungen (Kinder entführen, Selbstmord androhen).  

Sexualisierte Gewalt = alle sexuellen Handlungen, zu denen Opfer gegen ihren Willen direkt oder indirekt gezwungen werden: sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, Zwang zur Prostitution                    

Ökonomische Gewalt = Opfer in finanzieller Abhängigkeit halten, Berufstätigkeit oder Ausbildung verhindern, Geld willkürlich zuteilen oder vorenthalten               

 

 §  Das  Gewaltschutzgesetz  §


 

Seit 2002 ist das Gewaltschutzgesetz in Kraft.

Die Polizei hat, wenn sie zu einem Einsatz wegen Häuslicher Gewalt gerufen wird, die Möglichkeit den Täter für bis zu 10 Tage aus der Wohnung zu verweisen. Der Täter muss den Schlüssel abgeben und darf die Wohnung - zunächst für diesen Zeitraum - nicht mehr betreten. 

In dieser Zeitspanne kann das Opfer eine unterstützende Beratungsstelle aufsuchen und beim Amtsgericht folgende  Anträge nach dem  Gewaltschutzgesetz stellen: 

  • Wohnungsüberlassung zur alleinigen Nutzung für Opfer und Kinder  
  • Näherungsverbot, Verbot der Kontaktaufnahme usw. (Schutzanordnungen) 

 Diese Anträge können - auch, ohne dass ein Polizeieinsatz stattgefunden hat - bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts oder über einen Anwalt gestellt werden. 

 

 

Kinder und Häusliche Gewalt

Kinder werden entweder als Zeuge oder selbst direkte Opfer Häuslicher Gewalt: 

Sie sind also immer mit betroffen.

Häusliche Gewalt wird von Kindern auf jeder Sinnesebene wahrgenommen.

Die psychischen Folgen sind für ihr weiteres Leben oft massiv. 



 Wer schlägt, der geht!